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Häufig gestellte Fragen

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für Selbstzahler entstehen unterschiedlich hohe Kosten je nach Therapieform und Dauer. Ungefähre Anhaltspunkte sind:

Ersttermin: ca. 150 €
Craniosacraltherapie: ca. 60 min, ca. 150 €

TCM (Akupunktur, etc.): ca. 70 €
Lasertherapie (je nach Zeitaufwand):
20 – 50 €
MaRhyThe Behandlung: ca. 50€

In den meisten Fällen werden die Kosten bisher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das kommt sehr auf den Vertrag an. Achten Sie bitte darauf, dass dieser für ärztliche Leistungen besteht. Wenn Leistungen gemäß der GOÄ übernommen werden, so kann die Abrechnung hierüber erfolgen. Erstattet Ihre Versicherung nur Heilpraktikerleistungen werden die Kosten nicht erstattet.

Ja, da die Abrechnung gemäß der GOÄ erfolgt werden die Kosten generell übernommen. Je nach Vertrag werden in Einzelfällen nur Teilbeträge erstattet.

Diese Frage ist allgemein nicht zu beantworten. Hierbei geht es um einen individuellen Therapieplan den wir gerne beim Ersttermin gemeinsam entwerfen und nach den ersten Behandlungen konkretisieren können.




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Vielleicht ist Ihre Frage ja hier dabei:

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für Selbstzahler entstehen unterschiedlich hohe Kosten je nach Therapieform und Dauer. Ungefähre Anhaltspunkte sind:

Ersttermin: ca. 150 €
Craniosacraltherapie: ca. 60 min, ca. 150 €

TCM (Akupunktur, etc.): ca. 70 €
Lasertherapie (je nach Zeitaufwand):
20 – 50 €
MaRhyThe Behandlung: ca. 50€

In den meisten Fällen werden die Kosten bisher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das kommt sehr auf den Vertrag an. Achten Sie bitte darauf, dass dieser für ärztliche Leistungen besteht. Wenn Leistungen gemäß der GOÄ übernommen werden, so kann die Abrechnung hierüber erfolgen. Erstattet Ihre Versicherung nur Heilpraktikerleistungen werden die Kosten nicht erstattet.

Ja, da die Abrechnung gemäß der GOÄ erfolgt werden die Kosten generell übernommen. Je nach Vertrag werden in Einzelfällen nur Teilbeträge erstattet.

Diese Frage ist allgemein nicht zu beantworten. Hierbei geht es um einen individuellen Therapieplan den wir gerne beim Ersttermin gemeinsam entwerfen und nach den ersten Behandlungen konkretisieren können.

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